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Für wen · Investoren

Steuerberater für Immobilieninvestoren und Kapitalanleger

Sie bauen ein Immobilienportfolio auf oder investieren in Beteiligungen, Aktien und Kryptowerte. Wir ordnen Ihr Vermögen so, dass Mieten, Erträge, Verkäufe und die spätere Übertragung steuerlich zusammenpassen.

Investoren und KapitalanlegerImmobilien, Beteiligungen, Krypto und Vermögensstruktur

01Passt das zu Ihnen?

Woran Sie erkennen, dass wir die richtige Kanzlei sind.

Wir beraten zu den steuerlichen Folgen Ihrer Entscheidungen. Eine Anlageberatung zu einzelnen Produkten bieten wir nicht an.

  • Sie bauen ein Immobilienportfolio auf, privat oder über eine Gesellschaft
  • Sie sind aktiv in Beteiligungen, Aktien oder Kryptowerten
  • Sie erzielen mehrere Einkunftsarten parallel und wollen eine klare Struktur
  • Ihr Vermögen soll über Generationen geordnet werden
  • Sie wollen steuerliche Folgen kennen, bevor Sie kaufen oder verkaufen
Unverbindlich anfragen

02Typische Fragen

Womit Investoren und Kapitalanleger zu uns kommen.

Jede dieser Fragen klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Situation.

  • Immobilien privat oder in einer GmbH halten?

    Privat ist der Verkauf nach zehn Jahren steuerfrei, in der vermögensverwaltenden GmbH werden Mieten deutlich niedriger besteuert. Wir rechnen beide Wege für Ihr Portfolio durch.

    Steuergestaltung
  • Wie nutze ich Abschreibung und Renovierung richtig?

    Die Aufteilung des Kaufpreises und der Zeitpunkt von Renovierungen entscheiden, wie schnell sich Kosten steuerlich auswirken.

  • Wie werden meine Kryptogewinne besteuert?

    Nach heutigem Recht sind Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Pläne zur Abschaffung dieser Frist liegen auf dem Tisch, eine saubere Dokumentation ist jetzt wichtig.

  • Privat oder über eine Gesellschaft investieren?

    Eine vermögensverwaltende GmbH kann Erträge günstiger thesaurieren, hat aber andere Regeln beim Verkauf. Wir rechnen beide Wege durch.

    Steuergestaltung
  • Wann wird mein Immobilienhandel gewerblich?

    Wer innerhalb weniger Jahre mehrere Objekte verkauft, kann zum gewerblichen Grundstückshändler werden. Dann fällt auch Gewerbesteuer an.

  • Wie übertrage ich Vermögen an meine Kinder?

    Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Mit Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich die Steuer über Jahre verteilen.

    Steuergestaltung

03Zum Verständnis

Drei Wege, Vermögen zu halten

Vereinfachte Darstellung ohne Zahlen. Jede Struktur hat eigene Voraussetzungen und Kosten, die wir im Einzelfall prüfen.

  1. 1Privat

    Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer, Immobilien sind nach zehn Jahren steuerfrei veräußerbar.

  2. 2Vermögensverwaltende GmbH

    Laufende Erträge werden in der Gesellschaft niedriger besteuert, solange sie dort bleiben.

  3. 3Familiengesellschaft

    Anteile lassen sich schrittweise an die nächste Generation übertragen, die Kontrolle bleibt bei Ihnen.

  4. 4Abwägung

    Welcher Weg passt, hängt von Erträgen, Verkaufsplänen und Ihrer Familie ab.

05Hintergrund

Was Sie steuerlich wissen sollten

Allgemeine Informationen zum Rechtsstand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Immobilien privat oder in der Gesellschaft

Vermietete Immobilien im Privatvermögen können nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden, die laufenden Mieten unterliegen dem persönlichen Steuersatz. In einer vermögensverwaltenden GmbH werden Mieten unter den Voraussetzungen der erweiterten Kürzung im Wesentlichen nur mit Körperschaftsteuer belastet, ein Verkauf ist aber unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, riskiert außerdem einen gewerblichen Grundstückshandel. Welche Variante passt, hängt von Ihren Zielen ab.

Wer bestehende Immobilien später in eine GmbH einbringt, verkauft sie steuerlich an die Gesellschaft. Innerhalb der zehn Jahre kann das Einkommensteuer auslösen, dazu kommt in der Regel Grunderwerbsteuer. Deshalb lohnt es sich, die Struktur vor dem nächsten Kauf festzulegen.

Abschreibung und Renovierung

Abschreiben können Sie nur das Gebäude, nicht den Grund und Boden. Eine nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises ist deshalb bares Geld. Renovieren Sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf für mehr als 15 Prozent der Gebäudekosten, gelten die Ausgaben als anschaffungsnahe Herstellungskosten und wirken nur über die Abschreibung. Wer Maßnahmen zeitlich plant, kann Kosten oft sofort absetzen.

Kapitalerträge und Verlustverrechnung

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren unterliegen im Privatvermögen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 €, bleibt steuerfrei. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Wer mehrere Depots führt, sollte die Verlusttöpfe und Bescheinigungen im Blick behalten.

Kryptowerte nach heutigem Recht

Kryptowährungen im Privatvermögen sind steuerlich sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus ihrem Verkauf oder Tausch sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb eines Jahres gilt der persönliche Steuersatz mit einer Freigrenze von 1.000 € für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Das Bundesfinanzministerium plant, die Haltefrist abzuschaffen. Bis zu einer Gesetzesänderung gilt die bestehende Rechtslage.

06So arbeiten wir

Strategie statt Verwaltung.

  • Vorausplanen statt reagieren

    Wir denken Ihre Steuern vom Ergebnis her. Strukturen entstehen, bevor Gewinne, Verkäufe oder ein Umzug sie verlangen.

    Statt: Reagieren, wenn Bescheid oder Prüfung schon da sind

  • Ein fester Ansprechpartner

    Eine Person kennt Ihr Unternehmen, Ihre Zahlen und Ihre Pläne und antwortet in kurzen Zyklen.

    Statt: Wechselnde Sachbearbeiter für jedes neue Anliegen

  • Honorar vorab bekannt

    Sie erhalten einen Festpreis oder eine schriftliche Honorarschätzung, bevor die Arbeit beginnt.

    Statt: Abrechnung nach Aufwand, die Höhe zeigt erst die Rechnung

Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.

Sie sprechen direkt mit dem Steuerberater, der Sie auch danach begleitet.

1 / 2 Steuerberater zur Auswahl

Sascha Matussek, Steuerberater und Geschäftsführer von Matussek & Partners, in den Kanzleiräumen

Steuerberater und Geschäftsführer

Sascha Matussek

  • Steuerberater seit 2014, Steuerberaterkammer Stuttgart
  • Diplom Finanzwirt (FH), Hochschule für Finanzen Ludwigsburg
  • Lehrbeauftragter der DHBW
  • Mitglied im Kammervorstand der Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkte

  • Vermögensschutz und Vermögensstrukturierung
  • Holding und Unternehmensstrukturen
  • Steueroptimierung für Unternehmer
  • Unternehmensnachfolge und Exit
  • Strategische Beratung bei hohen Unternehmensgewinnen

Häufige Fragen

Was Investoren und Kapitalanleger uns oft fragen.

Beraten Sie Immobilieninvestoren?

Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. Wir begleiten Kauf, Finanzierung aus Sicht der Steuer, Abschreibung und Renovierung, die Wahl zwischen Privatvermögen und vermögensverwaltender GmbH, die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel sowie Verkauf und Übertragung an die nächste Generation.

Beraten Sie auch zu Kryptowerten?

Ja. Wir beurteilen die steuerlichen Folgen von Verkauf, Tausch, Staking und Lending, prüfen die Abgrenzung zum Gewerbe und helfen bei der Dokumentation. Ob Sie kaufen oder verkaufen, entscheiden Sie selbst.

Lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Das hängt davon ab, ob Sie Erträge laufend privat brauchen oder in der Gesellschaft reinvestieren wollen, und welche Anlagen sie halten soll. Für Immobilien kommt eine besondere Kürzung bei der Gewerbesteuer in Betracht. Wir rechnen beide Wege für Ihre Situation durch.

Was ändert sich durch die neue Meldepflicht für Kryptowerte?

Anbieter melden seit 2026 Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern, ab 2027 werden die Daten innerhalb der EU ausgetauscht. Die Finanzverwaltung kann Gewinne dann mit Ihren Erklärungen abgleichen.

Geben Sie Anlageempfehlungen?

Nein. Wir sind Steuerberater, keine Anlageberater. Unsere Aufgabe ist es, die steuerlichen Folgen Ihrer Entscheidungen zu beurteilen und Ihr Vermögen steuerlich sinnvoll zu strukturieren.

Erstgespräch

Vermögen mit Struktur.

Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Immobilien und Anlagen an und zeigen, welche Struktur zu Ihren Zielen passt.