
Steuerberaterin
Kerstin Lanz
Schwerpunkte
- Unternehmensumwandlungen
- Unternehmensnachfolge
- Betriebsprüfungen
- Digitalisierung
- Steueroptimierung
- Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Datenschutz
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Leistung · Jahresabschluss
Wir erstellen den Jahresabschluss für Ihre GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder Ihr bilanzierendes Einzelunternehmen, termingerecht, digital und nach HGB. Im Abschlussgespräch besprechen wir, was Ihre Zahlen für Gewinnverwendung, Geschäftsführergehalt und Steuern im nächsten Jahr bedeuten.
01Ausgangslagen
Aufstellung, Feststellung, Offenlegung und Steuererklärungen müssen ineinandergreifen. Wir planen alle Fristen von Anfang an mit ein.
Wir übernehmen Vorjahreswerte, Anlagenverzeichnis und offene Punkte sauber und sorgen dafür, dass nichts verloren geht.
Mit Umsatz und Mitarbeitenden ändert sich die Größenklasse und damit, was im Abschluss stehen und offengelegt werden muss.
Für Finanzierungen zählt ein zeitnaher, aussagekräftiger Abschluss. Wir erläutern ihn auf Wunsch auch im Bankgespräch.
Wahlrechte in Handels und Steuerbilanz, Rückstellungen und Gewinnverwendung bieten Spielraum, den viele Abschlüsse ungenutzt lassen.
Wir stellen die Zusammenarbeit auf digitale Belege um, damit der nächste Abschluss schneller und mit weniger Rückfragen entsteht.
02Leistungsumfang
Wann Sie uns einschalten sollten
Planen Sie den Abschluss möglichst kurz nach dem Jahreswechsel. Gestaltungen wie Rückstellungen oder Investitionsabzugsbeträge sind nur bis zur Aufstellung möglich. Wer erst kurz vor der Frist kommt, verschenkt Spielraum.
Aufstellung, Offenlegung und Steuererklärungen Ihrer Gesellschaft planen wir fristgerecht ein, mit einem klaren Zeitplan für jeden Schritt.
Wir nutzen die Wahlrechte in Handelsbilanz und Steuerbilanz passend zu Ihren Zielen, ob Ertragsdarstellung für die Bank oder Steuerentlastung.
Rückstellungen, Abschreibungen und Gewinnverwendung prüfen wir auf Steuervorteile, bevor der Abschluss fertig ist.
Fester Ansprechpartner, digitale Unterlagen und ein klarer Zeitplan. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Abschluss steht.
Im Abschlussgespräch erklären wir Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung und was daraus für das neue Jahr folgt.
Ihr Jahresabschluss verständlich erklärt, persönlich an einem unserer Standorte oder per Videocall.
03Ablauf
Wir klären Anforderungen, Termine und Ziele für den Abschluss. So entsteht die Basis für eine passgenaue und effiziente Zusammenarbeit.
Wir erfassen Buchhaltung, Inventur, Verträge und ergänzende Informationen. So entsteht eine vollständige und belastbare Grundlage.
Wir erstellen den Abschluss nach allen gesetzlichen Vorgaben und prüfen ihn auf Vollständigkeit, Plausibilität und steuerliche Potenziale.
Wir präsentieren Ihnen den fertigen Abschluss, erläutern die wichtigsten Kennzahlen und geben konkrete Empfehlungen für das neue Jahr.
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Personengesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person, etwa die GmbH & Co. KG, erstellen einen Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch. Er besteht aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt ein Lagebericht hinzu. Bilanzierende Einzelunternehmen erstellen Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung.
Wie umfangreich Abschluss und Offenlegung sein müssen, hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Mitarbeitenden. Kleinst und kleine Gesellschaften profitieren von Erleichterungen, etwa einem verkürzten Anhang.
Die Geschäftsführung muss den Abschluss in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres aufstellen. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen sich bis zu sechs Monate Zeit lassen, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Anschließend stellen die Gesellschafter den Abschluss fest und beschließen über die Ergebnisverwendung, bei der GmbH innerhalb von acht Monaten, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von elf Monaten.
Spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag muss der Abschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse verfolgt das Bundesamt für Justiz mit Ordnungsgeldern. Die Steuererklärungen der Gesellschaft haben eigene Fristen, die bei Beratung durch einen Steuerberater länger sind.
Die Handelsbilanz informiert Gesellschafter, Banken und Geschäftspartner. Die Steuerbilanz ist Grundlage für die Besteuerung und wird als E-Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Beide folgen eigenen Regeln, und an mehreren Stellen gibt es Wahlrechte, zum Beispiel bei Abschreibungen, Rückstellungen oder der Bewertung von Vorräten.
Wir nutzen diese Wahlrechte bewusst: Für die Bank kann ein aussagekräftiges Ergebnis wichtig sein, steuerlich eine möglichst geringe Belastung. Wo beide Ziele auseinandergehen, zeigen wir Ihnen die Folgen und entscheiden gemeinsam.
Ein Jahresabschluss ist mehr als eine Pflicht. Im Abschlussgespräch gehen wir mit Ihnen die wichtigsten Kennzahlen durch und besprechen, was daraus folgt: Wie hoch sollte die Ausschüttung sein, passt das Geschäftsführergehalt, welche Vorauszahlungen kommen auf Sie zu, und welche Investitionen sind im neuen Jahr sinnvoll. So wird aus dem Abschluss eine Grundlage für Ihre nächsten Entscheidungen.
Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Rechtsstand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, die Ihre persönliche Situation prüft.
Vorbereitung
6 UnterlagenEs muss nicht alles vollständig sein. Was fehlt, klären wir gemeinsam.
Risiken
Aufstellung, Feststellung und Offenlegung haben eigene Fristen. Wer die Offenlegung versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren.
Viele Wahlrechte lassen sich nur bei der Aufstellung ausüben. Danach sind sie für dieses Jahr verloren.
Ohne Beschluss der Gesellschafter fehlt die Grundlage für Ausschüttungen, und Rücklagen sind unklar.
Ein Abschluss ohne Besprechung bleibt eine Pflichtübung. Die Zahlen enthalten Hinweise für Gehalt, Ausschüttung und Steuern im neuen Jahr.
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur Umsetzung. Kein Weiterreichen, keine wechselnden Sachbearbeiter.
Persönliche Termine in
Häufige Fragen
Wir planen den Abschluss frühzeitig mit Ihnen und koordinieren alle Abläufe so, dass Fristen eingehalten werden. Sie erhalten eine klare Übersicht der benötigten Dokumente, von der Buchhaltung über Bankbestätigungen bis zu ergänzenden Unterlagen. Danach verläuft der Prozess strukturiert und ohne unnötige Rückfragen.
Ein zielgerichteter Abschluss ist eine Entscheidungsgrundlage. Wir zeigen, welche Potenziale zur Steueroptimierung bestehen, und geben Ihnen eine klare Sicht auf die wirtschaftliche Lage, etwa für Investitionen, Finanzierungsgespräche oder die Planung von Gehalt und Ausschüttung.
Ja. Unterlagen tauschen Sie sicher und digital mit uns aus und sehen jederzeit, wo Ihr Abschluss steht. Dabei legen wir großen Wert auf Datensicherheit und einen datenschutzkonformen Umgang mit Ihren Unternehmensdaten. Ihr fester Ansprechpartner bleibt trotzdem persönlich erreichbar.
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Rechtsform und Komplexität. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, auf Wunsch zum Festpreis. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt.
Die Geschäftsführung muss ihn in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres aufstellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben bis zu sechs Monate Zeit, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Offengelegt werden muss er spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag.
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir Umfang, Zeitplan und Festpreis für Ihren Jahresabschluss.