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Leistung · Jahresabschluss

Jahresabschluss erstellen lassen, strukturiert und steueroptimiert

Wir erstellen den Jahresabschluss für Ihre GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder Ihr bilanzierendes Einzelunternehmen, termingerecht, digital und nach HGB. Im Abschlussgespräch besprechen wir, was Ihre Zahlen für Gewinnverwendung, Geschäftsführergehalt und Steuern im nächsten Jahr bedeuten.

Fester AnsprechpartnerFestpreis oder Honorarschätzung vorab

Auf einen Blick

§ 264 HGB
Aufstellung in den ersten drei Monaten, bei kleinen Kapitalgesellschaften bis zu sechs Monate
§ 42a GmbHG
Feststellung durch die Gesellschafter in acht Monaten, bei kleinen GmbHs in elf Monaten
§ 325 HGB
Offenlegung spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister
§ 5b EStG
Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung gehen als E-Bilanz elektronisch an das Finanzamt

01Ausgangslagen

Für wen wir den Jahresabschluss erstellen.

  • Ihre GmbH braucht einen verlässlichen Abschluss

    Aufstellung, Feststellung, Offenlegung und Steuererklärungen müssen ineinandergreifen. Wir planen alle Fristen von Anfang an mit ein.

  • Sie wechseln den Steuerberater

    Wir übernehmen Vorjahreswerte, Anlagenverzeichnis und offene Punkte sauber und sorgen dafür, dass nichts verloren geht.

  • Ihr Unternehmen ist gewachsen

    Mit Umsatz und Mitarbeitenden ändert sich die Größenklasse und damit, was im Abschluss stehen und offengelegt werden muss.

  • Sie brauchen Zahlen für die Bank

    Für Finanzierungen zählt ein zeitnaher, aussagekräftiger Abschluss. Wir erläutern ihn auf Wunsch auch im Bankgespräch.

  • Sie wollen mehr als die Pflicht

    Wahlrechte in Handels und Steuerbilanz, Rückstellungen und Gewinnverwendung bieten Spielraum, den viele Abschlüsse ungenutzt lassen.

  • Ihre Buchhaltung läuft noch auf Papier

    Wir stellen die Zusammenarbeit auf digitale Belege um, damit der nächste Abschluss schneller und mit weniger Rückfragen entsteht.

02Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen.

Wann Sie uns einschalten sollten

Planen Sie den Abschluss möglichst kurz nach dem Jahreswechsel. Gestaltungen wie Rückstellungen oder Investitionsabzugsbeträge sind nur bis zur Aufstellung möglich. Wer erst kurz vor der Frist kommt, verschenkt Spielraum.

  • Termingerechte Erstellung

    Aufstellung, Offenlegung und Steuererklärungen Ihrer Gesellschaft planen wir fristgerecht ein, mit einem klaren Zeitplan für jeden Schritt.

  • Individuelle Gestaltung

    Wir nutzen die Wahlrechte in Handelsbilanz und Steuerbilanz passend zu Ihren Zielen, ob Ertragsdarstellung für die Bank oder Steuerentlastung.

  • Steueroptimierte Abschlüsse

    Rückstellungen, Abschreibungen und Gewinnverwendung prüfen wir auf Steuervorteile, bevor der Abschluss fertig ist.

  • Transparente Kommunikation

    Fester Ansprechpartner, digitale Unterlagen und ein klarer Zeitplan. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Abschluss steht.

  • Klare Entscheidungsgrundlage

    Im Abschlussgespräch erklären wir Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung und was daraus für das neue Jahr folgt.

  • Persönliche Beratung

    Ihr Jahresabschluss verständlich erklärt, persönlich an einem unserer Standorte oder per Videocall.

03Ablauf

So läuft die Beratung ab.

  1. Vorgespräch

    Wir klären Anforderungen, Termine und Ziele für den Abschluss. So entsteht die Basis für eine passgenaue und effiziente Zusammenarbeit.

  2. Datenaufnahme

    Wir erfassen Buchhaltung, Inventur, Verträge und ergänzende Informationen. So entsteht eine vollständige und belastbare Grundlage.

  3. Erstellung und Prüfung

    Wir erstellen den Abschluss nach allen gesetzlichen Vorgaben und prüfen ihn auf Vollständigkeit, Plausibilität und steuerliche Potenziale.

  4. Abschluss und Besprechung

    Wir präsentieren Ihnen den fertigen Abschluss, erläutern die wichtigsten Kennzahlen und geben konkrete Empfehlungen für das neue Jahr.

Was zum Jahresabschluss gehört

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Personengesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person, etwa die GmbH & Co. KG, erstellen einen Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch. Er besteht aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt ein Lagebericht hinzu. Bilanzierende Einzelunternehmen erstellen Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung.

Wie umfangreich Abschluss und Offenlegung sein müssen, hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Mitarbeitenden. Kleinst und kleine Gesellschaften profitieren von Erleichterungen, etwa einem verkürzten Anhang.

Fristen im Überblick

Die Geschäftsführung muss den Abschluss in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres aufstellen. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen sich bis zu sechs Monate Zeit lassen, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Anschließend stellen die Gesellschafter den Abschluss fest und beschließen über die Ergebnisverwendung, bei der GmbH innerhalb von acht Monaten, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von elf Monaten.

Spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag muss der Abschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse verfolgt das Bundesamt für Justiz mit Ordnungsgeldern. Die Steuererklärungen der Gesellschaft haben eigene Fristen, die bei Beratung durch einen Steuerberater länger sind.

Handelsbilanz und Steuerbilanz

Die Handelsbilanz informiert Gesellschafter, Banken und Geschäftspartner. Die Steuerbilanz ist Grundlage für die Besteuerung und wird als E-Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Beide folgen eigenen Regeln, und an mehreren Stellen gibt es Wahlrechte, zum Beispiel bei Abschreibungen, Rückstellungen oder der Bewertung von Vorräten.

Wir nutzen diese Wahlrechte bewusst: Für die Bank kann ein aussagekräftiges Ergebnis wichtig sein, steuerlich eine möglichst geringe Belastung. Wo beide Ziele auseinandergehen, zeigen wir Ihnen die Folgen und entscheiden gemeinsam.

Das Abschlussgespräch

Ein Jahresabschluss ist mehr als eine Pflicht. Im Abschlussgespräch gehen wir mit Ihnen die wichtigsten Kennzahlen durch und besprechen, was daraus folgt: Wie hoch sollte die Ausschüttung sein, passt das Geschäftsführergehalt, welche Vorauszahlungen kommen auf Sie zu, und welche Investitionen sind im neuen Jahr sinnvoll. So wird aus dem Abschluss eine Grundlage für Ihre nächsten Entscheidungen.

Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Rechtsstand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, die Ihre persönliche Situation prüft.

Vorbereitung

6 Unterlagen

Diese Unterlagen helfen uns im Erstgespräch

  • Buchhaltung des Geschäftsjahres mit Summen und Saldenlisten
  • Bankbestätigungen und Darlehensübersichten zum Stichtag
  • Inventur oder Bestandsliste, falls Waren vorhanden sind
  • Offene Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag
  • Neue Verträge, Investitionen und Anschaffungen des Jahres
  • Vorjahresabschluss, wenn Sie neu zu uns wechseln

Es muss nicht alles vollständig sein. Was fehlt, klären wir gemeinsam.

Risiken

Typische Fehler beim Jahresabschluss

  • Fristen unterschätzen

    Aufstellung, Feststellung und Offenlegung haben eigene Fristen. Wer die Offenlegung versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren.

  • Gestaltung erst nach dem Abschluss suchen

    Viele Wahlrechte lassen sich nur bei der Aufstellung ausüben. Danach sind sie für dieses Jahr verloren.

  • Gewinnverwendung nicht beschließen

    Ohne Beschluss der Gesellschafter fehlt die Grundlage für Ausschüttungen, und Rücklagen sind unklar.

  • Den Abschluss nur ablegen

    Ein Abschluss ohne Besprechung bleibt eine Pflichtübung. Die Zahlen enthalten Hinweise für Gehalt, Ausschüttung und Steuern im neuen Jahr.

Ansprechpartner

Sie sprechen direkt mit dem Steuerberater.

Ihr Ansprechpartner begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur Umsetzung. Kein Weiterreichen, keine wechselnden Sachbearbeiter.

1 / 2 Steuerberater zur Auswahl

Sascha Matussek, Steuerberater und Geschäftsführer von Matussek & Partners, in den Kanzleiräumen

Steuerberater und Geschäftsführer

Sascha Matussek

  • Steuerberater seit 2014, Steuerberaterkammer Stuttgart
  • Diplom Finanzwirt (FH), Hochschule für Finanzen Ludwigsburg
  • Lehrbeauftragter der DHBW
  • Mitglied im Kammervorstand der Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkte

  • Vermögensschutz und Vermögensstrukturierung
  • Holding und Unternehmensstrukturen
  • Steueroptimierung für Unternehmer
  • Unternehmensnachfolge und Exit
  • Strategische Beratung bei hohen Unternehmensgewinnen

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wie läuft die Erstellung ab und welche Unterlagen werden benötigt?

Wir planen den Abschluss frühzeitig mit Ihnen und koordinieren alle Abläufe so, dass Fristen eingehalten werden. Sie erhalten eine klare Übersicht der benötigten Dokumente, von der Buchhaltung über Bankbestätigungen bis zu ergänzenden Unterlagen. Danach verläuft der Prozess strukturiert und ohne unnötige Rückfragen.

Wie hilft mir ein professioneller Jahresabschluss bei der Steuerplanung?

Ein zielgerichteter Abschluss ist eine Entscheidungsgrundlage. Wir zeigen, welche Potenziale zur Steueroptimierung bestehen, und geben Ihnen eine klare Sicht auf die wirtschaftliche Lage, etwa für Investitionen, Finanzierungsgespräche oder die Planung von Gehalt und Ausschüttung.

Ist eine vollständig digitale Zusammenarbeit möglich?

Ja. Unterlagen tauschen Sie sicher und digital mit uns aus und sehen jederzeit, wo Ihr Abschluss steht. Dabei legen wir großen Wert auf Datensicherheit und einen datenschutzkonformen Umgang mit Ihren Unternehmensdaten. Ihr fester Ansprechpartner bleibt trotzdem persönlich erreichbar.

Was kostet die Erstellung des Jahresabschlusses?

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Rechtsform und Komplexität. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, auf Wunsch zum Festpreis. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt.

Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH fertig sein?

Die Geschäftsführung muss ihn in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres aufstellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben bis zu sechs Monate Zeit, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Offengelegt werden muss er spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag.

Erstgespräch

Ihr nächster Abschluss, termingerecht und verständlich.

Im Erstgespräch klären wir Umfang, Zeitplan und Festpreis für Ihren Jahresabschluss.