Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung innehat, die er voraussichtlich beibehalten und nutzen wird. Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein beendet die Steuerpflicht nicht. Ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt bleiben Sie mit inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig, etwa mit Mieten aus deutschen Immobilien.
Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland hat mit vielen Staaten Abkommen geschlossen, die regeln, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Hat jemand in beiden Staaten einen Wohnsitz, entscheidet das Abkommen über die Ansässigkeit, zum Beispiel nach der ständigen Wohnstätte oder dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Die doppelte Besteuerung wird dann durch Freistellung oder Anrechnung vermieden. Mit manchen Staaten gibt es kein Abkommen, so mit den Vereinigten Arabischen Emiraten seit 2022. Dann gelten allein die nationalen Regeln.
Ausländische Gesellschaften
Beteiligungen an Gesellschaften im Ausland sind unternehmerisch oft sinnvoll. Erzielt eine ausländische Gesellschaft aber niedrig besteuerte passive Einkünfte, können diese nach den Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung bei den deutschen Gesellschaftern versteuert werden. Außerdem kann eine ausländische Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig werden, wenn sie von hier aus geleitet wird. Wir prüfen Strukturen deshalb immer aus beiden Richtungen.