Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Die Wegzugsbesteuerung soll sicherstellen, dass Wertsteigerungen, die in Deutschland entstanden sind, auch hier versteuert werden. Sie greift, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen:
- Sie waren in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
- Sie waren in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und halten die Anteile im Privatvermögen.
- Durch den Wegzug oder einen gleichgestellten Vorgang wird das deutsche Besteuerungsrecht an einem späteren Veräußerungsgewinn ausgeschlossen oder beschränkt.
Rechtsfolge ist ein fiktiver Verkauf zum gemeinen Wert. Besteuert werden die stillen Reserven, obwohl Ihnen kein Kaufpreis zufließt. Gleichgestellt sind zum Beispiel Schenkungen oder Erbfälle an Personen, die im Ausland leben.
Seit 2022 gilt für alle Zielländer dieselbe Regel: Die Steuer wird mit dem Wegzug fällig und kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die bis 2021 mögliche zinslose Dauerstundung bei einem Umzug in die EU oder den EWR ist entfallen. Zu einzelnen Zielländern ist die Rechtsprechung noch in Bewegung, deshalb prüfen wir den aktuellen Stand im Einzelfall.
Seit 2025: auch Investmentfonds
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentfonds ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2025 sind Fondsanteile im Privatvermögen erfasst, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent an einem Fonds hielten oder Ihre Anschaffungskosten je Fonds mindestens 500.000 € betragen. Die Schwellen gelten je Fonds, egal ob der Fonds in Deutschland oder im Ausland aufgelegt ist. Für Spezialinvestmentfonds gibt es keine Schwelle.
Wann endet die Steuerpflicht in Deutschland?
Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein Indiz, mehr nicht. Entscheidend ist, ob Ihnen hier noch eine Wohnung zur Verfügung steht und wo Sie sich tatsächlich aufhalten.
Ziehen Sie in ein Land mit niedriger Besteuerung und behalten wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen. Sie erfasst dann für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug mehr Einkünfte als die gewöhnliche beschränkte Steuerpflicht.
Ihre GmbH nach dem Wegzug
Die Gesellschaft selbst zieht nicht automatisch mit. Führen Sie die Geschäfte aber dauerhaft von Ihrem neuen Wohnort aus, kann sich der Ort der Geschäftsleitung ins Ausland verlagern. Damit können sich die Steuerpflicht der Gesellschaft und die Zuordnung ihres Vermögens ändern. Wir prüfen deshalb vor dem Umzug, wie Geschäftsführung, Betriebsstätten und Beteiligungsstruktur künftig aufgestellt sein sollen.
Rückkehr und laufende Pflichten
Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, kann die Wegzugsteuer rückwirkend entfallen. Die Frist lässt sich auf Antrag auf bis zu zwölf Jahre verlängern. Schüttet die Gesellschaft in der Zwischenzeit mehr als 25 Prozent des Anteilswerts zum Wegzugszeitpunkt aus, entfällt diese Möglichkeit. Wer die Steuer in Raten zahlt, muss dem Finanzamt außerdem jährlich bis zum 31. Juli seine Anschrift mitteilen.