Cookie Einstellungen

Sie entscheiden, was diese Website laden darf. Ohne Ihre Zustimmung ist nur das Notwendige aktiv. Ihre Auswahl gilt 12 Monate und lässt sich hier jederzeit ändern oder widerrufen.

NotwendigSpeichert nur Ihre Auswahl in diesem Browser. Immer aktiv.Aktiv
Details
Speicherung
Eintrag „mp-einwilligung“ im lokalen Speicher Ihres Browsers, 12 Monate. Er verlässt Ihr Gerät nicht.
Rechtsgrundlage
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Details
Dienste
Google Tag Manager und Google Analytics 4
Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Cookies
_ga und _ga_ mit Kennung, Speicherdauer bis zu 2 Jahre
Drittland
Verarbeitung auch in den USA möglich. Google ist nach dem EU US Data Privacy Framework zertifiziert.
Rechtsgrundlage
Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG
Details
Dienste
YouTube im erweiterten Datenschutzmodus (youtube-nocookie.com) und Tax Insights (publisher-api.wiadok.de)
Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; WIADOK GmbH & Co. KG, Osnabrück
Speicherung
Erst beim Abspielen kann YouTube Daten in Ihrem Browser speichern.
Drittland
Bei YouTube auch Verarbeitung in den USA möglich. Google ist nach dem EU US Data Privacy Framework zertifiziert.
Rechtsgrundlage
Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG

Mehr in der Datenschutzerklärung · Impressum

Leistung · Auswanderungsberatung

Steuerliche Auswanderungsberatung für Unternehmer und Investoren

Ein Wegzug aus Deutschland ist steuerlich ein Ereignis mit eigenen Regeln. Wir planen ihn so, dass Ihre Beteiligungen, Ihr Vermögen und Ihr Unternehmen den Umzug ohne böse Überraschungen mitmachen.

Arbeitsplatz mit Laptop an einem Fenster mit Blick auf eine Felsenbucht am Meer
Fester AnsprechpartnerFestpreis oder Honorarschätzung vorab

Auf einen Blick

§ 6 AStG
Wegzugsteuer auf Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent Beteiligung in den letzten fünf Jahren
§ 19 Abs. 3 InvStG
Seit 2025 auch Fondsanteile ab 500.000 € Anschaffungskosten oder 1 Prozent je Fonds
§ 6 Abs. 4 AStG
Zahlung in sieben Jahresraten auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheitsleistung
§ 6 Abs. 3 AStG
Die Steuer kann entfallen, wenn Sie binnen sieben Jahren zurückkehren, verlängerbar auf zwölf

01Ausgangslagen

In diesen Situationen sollten Sie vor dem Umzug handeln.

  • Sie ziehen mit Ihrer GmbH Beteiligung ins Ausland

    Sie halten mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft und planen den Umzug. Ohne Vorbereitung versteuert das Finanzamt die stillen Reserven so, als hätten Sie verkauft, obwohl kein Geld fließt.

  • Sie halten größere Fondsdepots

    Seit 2025 kann auch der Wegzug mit Investmentfonds Steuer auslösen, sobald die Anschaffungskosten je Fonds 500.000 € erreichen. Viele Anleger rechnen damit noch nicht.

  • Sie führen Ihre deutsche GmbH künftig aus dem Ausland

    Leiten Sie die Gesellschaft von Ihrem neuen Wohnort aus, kann sich der Ort der Geschäftsleitung verlagern. Das hat Folgen für die GmbH selbst, nicht nur für Sie.

  • Sie behalten eine Wohnung in Deutschland

    Eine Wohnung, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, kann einen Wohnsitz begründen. Dann bleiben Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn Sie überwiegend im Ausland leben.

  • Sie planen Verkauf und Wegzug zugleich

    Die Reihenfolge entscheidet. Ob Sie vor oder nach dem Umzug verkaufen und über welche Struktur, verändert die Steuerlast deutlich.

  • Sie wollen sich die Rückkehr offenhalten

    Wer innerhalb von sieben Jahren zurückkommt, kann die Wegzugsteuer rückwirkend entfallen lassen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen von Anfang an eingehalten werden.

02Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen.

Wann Sie uns einschalten sollten

Sprechen Sie uns an, bevor Sie Wohnung, Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsstruktur verändern. Viele Gestaltungen brauchen Vorlauf. Eine Sicherheitsleistung muss mit dem Finanzamt abgestimmt werden, eine Umstrukturierung muss vor dem Wegzug wirksam sein. Wer erst nach der Abmeldung kommt, hat die meisten Optionen bereits verloren.

  • Wegzugsbesteuerung rechtssicher regeln

    Wir berechnen die mögliche Wegzugsteuer, stellen den Antrag auf Ratenzahlung, stimmen die Sicherheitsleistung mit dem Finanzamt ab und prüfen Gestaltungen, die das deutsche Besteuerungsrecht erhalten.

  • Länderwahl und Steuervergleich

    Wir zeigen die steuerlichen Folgen Ihrer Zielländer aus deutscher Sicht, damit Sie die Entscheidung auf Zahlen statt auf Ranglisten stützen.

  • Strukturierung von Firmen und Beteiligungen

    Holding, Einbringung, Umwandlung oder Verkauf vor dem Wegzug, abgestimmt auf Ihre Pläne im Ausland und auf eine mögliche Rückkehr.

  • Internationale Vermögensplanung

    Depots, Immobilien und Beteiligungen ordnen wir so, dass sie nach dem Umzug steuerlich sauber laufen und Ihre Familie berücksichtigen.

  • Rechtssichere Abmeldung aus Deutschland

    Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Meldepflichten und Mitteilungen an das Finanzamt, damit die unbeschränkte Steuerpflicht tatsächlich endet.

  • Betreuung nach dem Wegzug

    Jährliche Mitteilungen, Erklärungen für Einkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig bleiben, und Fragen zur Doppelbesteuerung.

03Fristen im Überblick

Die Wegzugsbesteuerung auf einer Zeitachse.

Welche Zeiträume vor und nach dem Wegzug zählen. Die Balken zeigen, wann welche Regel greift.

  1. Steuerpflicht in Deutschland§ 6 Abs. 1 AStG

    In den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.

  2. Beteiligung§ 6 AStG · § 19 Abs. 3 InvStG

    In den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft. Seit 2025 auch Fondsanteile ab 1 Prozent oder 500.000 € Anschaffungskosten je Fonds.

  3. Ratenzahlung§ 6 Abs. 4 AStG

    Auf Antrag sieben gleiche Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die Anschrift ist jährlich bis zum 31. Juli mitzuteilen.

  4. Rückkehr§ 6 Abs. 3 AStG

    Kehren Sie binnen sieben Jahren zurück, kann die Steuer entfallen. Auf Antrag verlängerbar auf bis zu zwölf Jahre.

Wegzug: Die Beteiligung gilt als verkauft, die Steuer auf die stillen Reserven wird fällig.

Vereinfachte Darstellung zum Rechtsstand Oktober 2026. Ausnahmen und Einzelheiten klären wir im Gespräch.

04Ablauf

So läuft die Beratung ab.

  1. Erstgespräch und Zielklärung

    Wir besprechen Zielland, Zeitplan, Familie, Beteiligungen und Vermögen. Sie erfahren, welche Punkte bei Ihnen kritisch sind.

  2. Analyse und Strategie

    Wir berechnen die mögliche Wegzugsteuer, prüfen Gestaltungen und entwickeln Ihr Auswanderungsmodell mit Zeitplan.

  3. Rechtssichere Umsetzung

    Gemeinsam mit Notaren, Anwälten und Banken aus unserem Netzwerk setzen wir Umstrukturierungen und Anträge um.

  4. Betreuung nach dem Wegzug

    Wir übernehmen Mitteilungen und Erklärungen in Deutschland und begleiten Fragen zur Doppelbesteuerung.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Die Wegzugsbesteuerung soll sicherstellen, dass Wertsteigerungen, die in Deutschland entstanden sind, auch hier versteuert werden. Sie greift, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Sie waren in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Sie waren in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und halten die Anteile im Privatvermögen.
  • Durch den Wegzug oder einen gleichgestellten Vorgang wird das deutsche Besteuerungsrecht an einem späteren Veräußerungsgewinn ausgeschlossen oder beschränkt.

Rechtsfolge ist ein fiktiver Verkauf zum gemeinen Wert. Besteuert werden die stillen Reserven, obwohl Ihnen kein Kaufpreis zufließt. Gleichgestellt sind zum Beispiel Schenkungen oder Erbfälle an Personen, die im Ausland leben.

Seit 2022 gilt für alle Zielländer dieselbe Regel: Die Steuer wird mit dem Wegzug fällig und kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die bis 2021 mögliche zinslose Dauerstundung bei einem Umzug in die EU oder den EWR ist entfallen. Zu einzelnen Zielländern ist die Rechtsprechung noch in Bewegung, deshalb prüfen wir den aktuellen Stand im Einzelfall.

Seit 2025: auch Investmentfonds

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentfonds ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2025 sind Fondsanteile im Privatvermögen erfasst, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent an einem Fonds hielten oder Ihre Anschaffungskosten je Fonds mindestens 500.000 € betragen. Die Schwellen gelten je Fonds, egal ob der Fonds in Deutschland oder im Ausland aufgelegt ist. Für Spezialinvestmentfonds gibt es keine Schwelle.

Wann endet die Steuerpflicht in Deutschland?

Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein Indiz, mehr nicht. Entscheidend ist, ob Ihnen hier noch eine Wohnung zur Verfügung steht und wo Sie sich tatsächlich aufhalten.

Ziehen Sie in ein Land mit niedriger Besteuerung und behalten wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen. Sie erfasst dann für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug mehr Einkünfte als die gewöhnliche beschränkte Steuerpflicht.

Ihre GmbH nach dem Wegzug

Die Gesellschaft selbst zieht nicht automatisch mit. Führen Sie die Geschäfte aber dauerhaft von Ihrem neuen Wohnort aus, kann sich der Ort der Geschäftsleitung ins Ausland verlagern. Damit können sich die Steuerpflicht der Gesellschaft und die Zuordnung ihres Vermögens ändern. Wir prüfen deshalb vor dem Umzug, wie Geschäftsführung, Betriebsstätten und Beteiligungsstruktur künftig aufgestellt sein sollen.

Rückkehr und laufende Pflichten

Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, kann die Wegzugsteuer rückwirkend entfallen. Die Frist lässt sich auf Antrag auf bis zu zwölf Jahre verlängern. Schüttet die Gesellschaft in der Zwischenzeit mehr als 25 Prozent des Anteilswerts zum Wegzugszeitpunkt aus, entfällt diese Möglichkeit. Wer die Steuer in Raten zahlt, muss dem Finanzamt außerdem jährlich bis zum 31. Juli seine Anschrift mitteilen.

Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Rechtsstand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, die Ihre persönliche Situation prüft.

Vorbereitung

7 Unterlagen

Diese Unterlagen helfen uns im Erstgespräch

  • Gesellschaftsverträge und aktuelle Handelsregisterauszüge Ihrer Beteiligungen
  • Übersicht Ihrer Beteiligungen mit Beteiligungsquote und Anschaffungskosten
  • Depotauszüge mit Fondsanteilen und deren Anschaffungskosten
  • Steuerbescheide und Steuererklärungen der letzten drei Jahre
  • Jahresabschlüsse Ihrer Gesellschaften
  • Mietverträge und Eigentumsnachweise für Wohnungen in Deutschland
  • Zielland, geplanter Zeitpunkt und Ihre familiäre Situation

Es muss nicht alles vollständig sein. Was fehlt, klären wir gemeinsam.

Risiken

Typische Fehler beim Wegzug

  • Die Wohnung in Deutschland behalten

    Schon eine jederzeit nutzbare Wohnung kann einen Wohnsitz begründen. Dann endet die unbeschränkte Steuerpflicht nicht, und Ihr weltweites Einkommen bleibt in Deutschland steuerpflichtig.

  • Abmeldung mit Steuerfreiheit verwechseln

    Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet die Steuerpflicht nicht automatisch. Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt nach der Abgabenordnung.

  • Fondsdepots übersehen

    Seit 2025 können auch Investmentfonds eine Wegzugsteuer auslösen. Die Schwellen gelten je Fonds, eine Zusammenrechnung mehrerer Fonds findet nicht statt.

  • Hohe Ausschüttungen nach dem Wegzug

    Schüttet Ihre Gesellschaft mehr als 25 Prozent des Anteilswerts zum Wegzugszeitpunkt aus, kann die Rückkehrregelung rückwirkend entfallen.

  • Mitteilungspflichten versäumen

    Bei Ratenzahlung teilen Sie dem Finanzamt jährlich bis zum 31. Juli Ihre Anschrift mit. Wer das versäumt, riskiert den Widerruf und die sofortige Fälligkeit der Reststeuer.

  • Zu spät planen

    Umstrukturierungen und Sicherheitsleistungen brauchen Zeit. Nach dem Wegzug lassen sich viele Gestaltungen nicht mehr umsetzen.

Ansprechpartner

Sie sprechen direkt mit dem Steuerberater.

Ihr Ansprechpartner begleitet Sie vom Erstgespräch bis nach dem Umzug. Kein Weiterreichen, keine wechselnden Sachbearbeiter.

1 / 2 Steuerberater zur Auswahl

Sascha Matussek, Steuerberater und Geschäftsführer von Matussek & Partners, in den Kanzleiräumen

Steuerberater und Geschäftsführer

Sascha Matussek

  • Steuerberater seit 2014, Steuerberaterkammer Stuttgart
  • Diplom Finanzwirt (FH), Hochschule für Finanzen Ludwigsburg
  • Lehrbeauftragter der DHBW
  • Mitglied im Kammervorstand der Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkte

  • Vermögensschutz und Vermögensstrukturierung
  • Holding und Unternehmensstrukturen
  • Steueroptimierung für Unternehmer
  • Unternehmensnachfolge und Exit
  • Strategische Beratung bei hohen Unternehmensgewinnen

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

Wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren. Mit dem Wegzug gilt die Beteiligung als verkauft, versteuert werden die stillen Reserven.

Kann ich die Wegzugsteuer in Raten zahlen?

Ja, auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft. Die frühere zinslose Dauerstundung bei einem Wegzug in die EU oder den EWR gilt für Wegzüge seit 2022 nicht mehr.

Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für ETFs und andere Fonds?

Seit dem 1. Januar 2025 ja, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent an einem Fonds hielten oder Ihre Anschaffungskosten je Fonds mindestens 500.000 € betragen. Für Spezialfonds gilt keine Schwelle.

Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?

Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück, kann die Steuer rückwirkend entfallen. Die Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern. Hohe Ausschüttungen in der Zwischenzeit können diese Möglichkeit zunichtemachen.

Was passiert mit meiner GmbH, wenn ich auswandere?

Die GmbH bleibt bestehen. Wir prüfen aber, ob durch Ihre Geschäftsführung aus dem Ausland der Ort der Geschäftsleitung wandert, ob Betriebsstätten entstehen und ob eine Holding oder eine andere Struktur sinnvoll ist. Ziel ist steuerliche Sicherheit bei voller Handlungsfähigkeit.

Welches Land ist steuerlich am günstigsten?

Das hängt von Ihren Einkünften, Ihrer Familie und Ihrem Vermögen ab. Portugal, Zypern, die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Schweiz haben sehr unterschiedliche Regeln. Wir vergleichen die Folgen für Ihre konkrete Situation, statt pauschale Ranglisten zu wiederholen.

Erstgespräch

Planen Sie Ihren Wegzug rechtzeitig.

Im Erstgespräch prüfen wir, welche Beteiligungen, Fonds und Strukturen bei Ihnen betroffen sind und wie viel Vorlauf Sie brauchen.