
Steuerberaterin
Kerstin Lanz
Schwerpunkte
- Unternehmensumwandlungen
- Unternehmensnachfolge
- Betriebsprüfungen
- Digitalisierung
- Steueroptimierung
- Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Datenschutz
Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics, um zu sehen, welche Inhalte hilfreich sind, und laden Videos von YouTube sowie unsere Tax Insights. Dabei werden Cookies gesetzt und Daten an die Anbieter übertragen, bei Google auch in die USA. Ohne Einwilligung bleibt alles aus. Sie können Ihre Wahl jederzeit unter „Cookie Einstellungen“ ganz unten auf der Seite ändern.
Leistung · Nettolohnoptimierung
Mehr Netto vom Brutto ist kein Schlupfloch, sondern ein Vergütungsinstrument, das der Gesetzgeber ausdrücklich vorsieht. Wir entwickeln mit Ihnen Bausteine, die Abgaben senken, Ihr Team entlasten und in der Lohnabrechnung sauber laufen.
01Ausgangslagen
Von einer Bruttoerhöhung bleibt nach Steuer und Sozialabgaben oft nur gut die Hälfte. Steuerfreie Bausteine wirken bei gleichen Kosten deutlich stärker.
Jobticket, Dienstrad, Kinderbetreuung oder Gesundheitsangebote machen den Unterschied, wenn Bewerber Angebote vergleichen.
Einzelne Gutscheine oder Zuschüsse werden ohne klare Grundlage gewährt. Das ist in der Lohnsteuerprüfung angreifbar.
Neue Bausteine müssen korrekt abgerechnet und dokumentiert werden. Wir stimmen uns direkt mit dem Lohnbüro ab.
Auch für Gesellschaftergeschäftsführer gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Die Grenzen zur verdeckten Gewinnausschüttung müssen dabei beachtet werden.
Wir prüfen, ob bestehende Vergütungsbausteine sauber dokumentiert sind, und schließen Lücken, bevor der Prüfer kommt.
02Leistungsumfang
Wann Sie uns einschalten sollten
Am besten bei Neueinstellungen, vor der nächsten Gehaltsrunde oder zum Jahreswechsel. Steuerfreie Leistungen müssen zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt werden. Wer erst nach einer Vertragsänderung kommt, hat einen Teil der Möglichkeiten bereits vergeben.
Wir sehen uns Gehälter, bestehende Benefits und Arbeitsverträge an und zeigen, wo bei gleichen Kosten mehr Netto möglich ist.
Sachbezüge, Zuschüsse, Jobticket, Dienstrad, Gesundheitsförderung, betriebliche Altersversorgung und pauschal versteuerte Leistungen, ausgewählt nach Ihrem Team.
Ergänzungen zu Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien, damit jede Leistung eine nachvollziehbare Basis hat.
Abstimmung mit Ihrem Lohnbüro oder Ihrer Personalabteilung. Auf Wunsch übernehmen wir die Koordination vollständig.
Vorlagen und verständliche Infomaterialien, damit Mitarbeitende wissen, was sie bekommen und was sie dafür tun müssen.
Wir behalten Gesetzesänderungen und Freigrenzen im Blick und passen das Modell an, bevor Fehler entstehen.
03Ablauf
Wir analysieren Ihre Lohnstruktur und legen fest, was Sie erreichen wollen, ob mehr Netto, stärkere Bindung oder geringere Lohnnebenkosten.
Auf Basis von Steuerrecht und Ihren Daten entwickeln wir passende Bausteine und zeigen Wirkung und Aufwand je Maßnahme.
Wir stimmen jeden Schritt direkt mit Ihrer Lohnabrechnung ab und bereiten die nötigen Vereinbarungen vor.
Sie erhalten Vorlagen für Ihr Team und einen Überblick über die Wirkung. Bei Gesetzesänderungen melden wir uns von selbst.
Von einer klassischen Gehaltserhöhung kommt bei Mitarbeitenden nach Lohnsteuer und Sozialversicherung oft nur gut die Hälfte an. Gleichzeitig zahlen Sie als Arbeitgeber Ihren Anteil an den Sozialabgaben zusätzlich. Steuerfreie oder pauschal versteuerte Leistungen drehen dieses Verhältnis um: Ein größerer Teil Ihres Aufwands kommt tatsächlich an.
Welche Bausteine passen, hängt von Ihrem Team ab. Häufig eingesetzt werden:
Hinzu kommen Leistungen, die der Arbeitgeber pauschal versteuert, etwa Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, zur Internetnutzung oder Erholungsbeihilfen. Für Mitarbeitende bleiben sie in der Regel steuer und beitragsfrei.
Viele Steuerbefreiungen gelten nur, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Seit 2020 ist in § 8 Abs. 4 EStG genau geregelt, wann das der Fall ist: Die Leistung darf nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet werden, der Lohn darf nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt werden, und sie darf nicht anstelle einer vereinbarten Lohnerhöhung treten.
Für die Praxis heißt das: Neue Bausteine lassen sich gut mit Neueinstellungen oder Gehaltsrunden verbinden. Die Umwandlung von bestehendem Gehalt in steuerfreie Leistungen funktioniert dagegen meist nicht.
Die 50 € Grenze für Sachbezüge ist eine Freigrenze. Wird sie im Monat auch nur knapp überschritten, ist der gesamte Betrag steuer und beitragspflichtig, nicht nur der Teil darüber. Wer mehrere Sachbezüge kombiniert, muss alle zusammenrechnen. Wir legen deshalb klare Regeln fest, die Ihre Lohnabrechnung zuverlässig umsetzen kann.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen gehören zu den Themen, die in einer Lohnsteueraußenprüfung regelmäßig geprüft werden. Nötig sind eine schriftliche Grundlage, etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Richtlinie, eine korrekte Abrechnung und Nachweise, zum Beispiel über die zweckgebundene Verwendung von Zuschüssen. Mit sauberer Dokumentation bleibt der Vorteil auch nach der Prüfung bestehen.
Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Rechtsstand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, die Ihre persönliche Situation prüft.
Vorbereitung
5 UnterlagenEs muss nicht alles vollständig sein. Was fehlt, klären wir gemeinsam.
Risiken
Steuerfreiheit gibt es in vielen Fällen nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Wird bestehendes Gehalt umgewandelt, entfällt der Vorteil.
Die 50 € Grenze für Sachbezüge ist eine Freigrenze. Schon ein Euro darüber macht den gesamten Betrag steuer und beitragspflichtig.
Der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Sachbezüge und Gutscheine zählen dafür nicht mit.
Ohne schriftliche Grundlage und saubere Abrechnung werden steuerfreie Leistungen in der Lohnsteueraußenprüfung schnell nachversteuert.
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur Umsetzung. Kein Weiterreichen, keine wechselnden Sachbearbeiter.
Persönliche Termine in
Häufige Fragen
Nettolohnoptimierung nutzt steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen, die der Gesetzgeber für Arbeitgeber vorsieht. Dazu gehören etwa Sachbezüge, Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Jobticket, Dienstrad oder Gesundheitsförderung. Ihr Team erhält mehr Netto, ohne dass die Bruttolöhne steigen müssen.
Sie stärken Bindung und Zufriedenheit Ihres Teams, ohne die Lohnkosten im gleichen Maß zu erhöhen. Viele Bausteine sind auch beitragsfrei, Sie sparen also Sozialabgaben. In Zeiten des Fachkräftemangels ist eine attraktive Vergütung einer der wirksamsten Hebel.
Ja, wenn die Regeln eingehalten werden. Steuerfreie Leistungen müssen in vielen Fällen zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt werden, und der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Wir prüfen jede Maßnahme, dokumentieren sie und stimmen sie mit Ihrer Lohnabrechnung ab.
In der Regel steht ein umsetzbares Konzept innerhalb von zwei bis vier Wochen. Eine Mindestzahl an Mitarbeitenden gibt es nicht, auch kleinere Betriebe profitieren. Wir arbeiten mit Ihrem Lohnbüro, Ihrem bisherigen Steuerberater oder Ihrer Personalabteilung zusammen.
Erstgespräch
Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Lohnstruktur an und zeigen, welche Bausteine bei Ihnen passen.