
Steuerberaterin
Kerstin Lanz
Schwerpunkte
- Unternehmensumwandlungen
- Unternehmensnachfolge
- Betriebsprüfungen
- Digitalisierung
- Steueroptimierung
- Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
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Leistung · Betriebsprüfung
Ob angekündigt oder überraschend, eine Betriebsprüfung bringt steuerliche und rechtliche Fragen mit sich. Wir bereiten Ihre Unterlagen prüfungssicher vor, führen die Kommunikation mit dem Prüfer und entschärfen kritische Punkte, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.
01Ausgangslagen
Jetzt zählt jede Woche. Wir prüfen Umfang, Zeitraum und Termin, bereiten die Unterlagen vor und klären, ob vorab etwas berichtigt werden sollte.
Auch während der Prüfung lässt sich noch viel bewegen. Wir übernehmen die Kommunikation und ordnen Anfragen, bevor sie zu Feststellungen werden.
Auch kürzere Prüfungen können hohe Nachzahlungen auslösen. Wir begleiten jede Prüfungsart mit derselben Sorgfalt.
Fehlende Belege, eine nicht ordnungsgemäße Kasse oder unklare Fahrtenbücher. Wir schließen Lücken, soweit das noch möglich ist, und bereiten Erklärungen vor.
Schätzungen sind angreifbar. Wir prüfen Methode und Zahlen und legen eigene Berechnungen vor.
Dann gelten andere Regeln. Wir stimmen uns sofort mit spezialisierten Strafverteidigern ab und schützen Ihre Rechte.
02Leistungsumfang
Wann Sie uns einschalten sollten
Sofort nach Eingang der Prüfungsanordnung, besser noch, wenn Sie eine Prüfung erwarten. Ab Bekanntgabe der Anordnung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige für den geprüften Bereich nicht mehr möglich, und für Unterlagen gelten Fristen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Prüfer, nehmen an Gesprächen teil und vertreten Ihre Position in jeder Phase.
Strukturierte Unterlagen, eine Risikoanalyse vorab und klare Antworten auf die Themen, die Prüfer in Ihrer Branche typischerweise ansehen.
Anfragen des Prüfers beantworten wir fristgerecht und sachlich. So bleibt die Prüfung auf ihren Umfang begrenzt.
Kritische Punkte bewerten wir früh und klären, ob eine Berichtigung sinnvoll ist, bevor sie zur Feststellung werden.
Wir verhandeln die Ergebnisse, prüfen den Prüfungsbericht und die geänderten Bescheide und legen bei Bedarf Einspruch ein.
Bei einem Anfangsverdacht koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht aus unserem Netzwerk.
03Ablauf
Wir klären Ihre Ausgangssituation, sehen uns die Prüfungsanordnung an und identifizieren mögliche Schwachstellen, schnell und diskret.
Wir bereiten Buchhaltung und Dokumentation prüfungssicher vor und prüfen, ob alles vollständig, schlüssig und nachvollziehbar ist.
Wir führen den Dialog mit dem Finanzamt, stellen Unterlagen bereit und sorgen für eine klare Kommunikation auf Augenhöhe.
Nach der Prüfung kontrollieren wir die Bescheide. Bei Unstimmigkeiten legen wir Einspruch ein und begleiten, falls nötig, die Klage.
Eine Außenprüfung, umgangssprachlich Betriebsprüfung, beginnt mit der Prüfungsanordnung nach § 196 AO. Sie legt fest, welche Steuern und welche Zeiträume geprüft werden, und nennt den Prüfer und den voraussichtlichen Beginn. Nach der Betriebsprüfungsordnung soll sie bei Großbetrieben in der Regel vier Wochen, bei anderen Betrieben zwei Wochen vor Beginn bekannt gegeben werden. Aus wichtigen Gründen lässt sich der Termin verschieben.
Während der Prüfung sieht der Prüfer Bücher, Belege und Verträge ein, meist auch in digitaler Form. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, müssen aber nur Auskünfte zu den angeordneten Steuern und Zeiträumen geben. Am Ende steht die Schlussbesprechung, danach folgen Prüfungsbericht und geänderte Bescheide.
Mit der Reform der Außenprüfung, die schrittweise ab 2025 greift, gelten strengere Regeln zur Mitwirkung. Das Finanzamt kann Unterlagen und Auskünfte mit Fristsetzung anfordern und bei Verzögerungen ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festsetzen. Gleichzeitig sollen Prüfungen zügiger abgeschlossen werden, Zwischengespräche über den Stand sind ausdrücklich vorgesehen.
Für Sie bedeutet das: Eine gute Vorbereitung vor Prüfungsbeginn ist wichtiger denn je. Wer Unterlagen geordnet und vollständig bereitstellen kann, vermeidet Sanktionen und behält die Kontrolle über den Ablauf.
Mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige für die betroffenen Steuern und Zeiträume gesperrt. Wer vermutet, dass in der Vergangenheit etwas nicht korrekt erklärt wurde, sollte deshalb vor Eingang einer Anordnung handeln. Für andere Steuern oder Jahre kann eine Selbstanzeige weiterhin möglich sein. Eine reine Berichtigung nach § 153 AO ist von einer Selbstanzeige zu unterscheiden. Welche Variante greift, klären wir vertraulich und mit spezialisierten Strafverteidigern.
In der Schlussbesprechung nach § 201 AO werden die Feststellungen erörtert, bevor der Prüfungsbericht entsteht. Hier lässt sich oft noch eine Einigung erzielen, etwa über Schätzungen oder die zeitliche Zuordnung von Aufwand. Nach der Prüfung ergehen geänderte Bescheide. Gegen sie können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt der Weg zum Finanzgericht.
Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Rechtsstand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, die Ihre persönliche Situation prüft.
Vorbereitung
6 UnterlagenEs muss nicht alles vollständig sein. Was fehlt, klären wir gemeinsam.
Risiken
Spontane Auskünfte im Gespräch werden schnell zu Feststellungen. Fragen sollten über Ihren Steuerberater laufen und schriftlich beantwortet werden.
Nach den neuen Regeln zur Außenprüfung kann das Finanzamt bei verspäteter Mitwirkung Verzögerungsgelder festsetzen. Anfragen brauchen deshalb einen klaren Zeitplan.
Die Prüfung ist auf den angeordneten Umfang begrenzt. Ungeordnet übergebene Unterlagen öffnen neue Themen.
Auch nach der Schlussbesprechung haben Sie gegen geänderte Bescheide einen Monat Zeit für den Einspruch. Diese Frist sollte genutzt werden.
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur Umsetzung. Kein Weiterreichen, keine wechselnden Sachbearbeiter.
Persönliche Termine in
Häufige Fragen
Wir bereiten Ihre Unterlagen vor, führen die Kommunikation mit dem Prüfer und vertreten Ihre Interessen auch bei kritischen Themen. Ziel ist, Konflikte zu vermeiden, Ergebnisse zu verbessern und unnötige Nachzahlungen zu verhindern.
Typisch sind Rechnungen, Verträge, Kassenaufzeichnungen, Buchungsjournale, Fahrtenbücher und Kontoauszüge des Prüfungszeitraums. Wir erstellen eine strukturierte Liste und helfen beim digitalen Bereitstellen, damit nur das übergeben wird, was die Prüfung betrifft.
Nicht jeder Fehler führt zu einer Strafe. Wir prüfen jede Feststellung, verhandeln mit dem Finanzamt und legen bei Bedarf eigene Berechnungen vor. Ziel ist eine sachgerechte Korrektur und der Schutz vor steuerstrafrechtlichen Folgen.
Sobald eine Prüfung angekündigt ist, wenn die Buchhaltung Lücken hat, hohe Beträge oder internationale Themen betroffen sind oder bereits ein steuerstrafrechtlicher Verdacht im Raum steht.
Für den Bereich, den die Prüfungsanordnung umfasst, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ab Bekanntgabe gesperrt. Für andere Steuern oder Zeiträume kann sie noch möglich sein. Das klären wir vertraulich und sofort, bevor Sie etwas unternehmen.
Erstgespräch
Je früher wir einsteigen, desto mehr lässt sich vorbereiten. Wir melden uns kurzfristig und vertraulich zurück.