
Steuerberaterin
Kerstin Lanz
Schwerpunkte
- Unternehmensumwandlungen
- Unternehmensnachfolge
- Betriebsprüfungen
- Digitalisierung
- Steueroptimierung
- Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Datenschutz
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Für wen · GmbH
Eine GmbH bietet steuerlich mehr Gestaltungsspielraum als jede andere Rechtsform, wenn Abschluss, Struktur und Verträge zusammenpassen. Wir betreuen Ihre Gesellschaft vom Jahresabschluss bis zur Holding aus einer Hand.
01Passt das zu Ihnen?
Ob Neugründung oder gewachsene Unternehmensgruppe, wir richten die Betreuung nach Größe und Zielen Ihrer Gesellschaft aus.
02Typische Fragen
Jede dieser Fragen klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Situation.
Aufstellung, Feststellung, Offenlegung und Steuererklärungen haben eigene Fristen. Wir planen sie von Anfang an gemeinsam.
JahresabschlusserstellungNeugründung oder Einbringung bestehender Anteile. Wir begleiten den Weg mit Notar und Handelsregister und achten auf Sperrfristen.
SteuergestaltungAb 2028 sinkt der Satz schrittweise bis auf 10 Prozent im Jahr 2032. Das verändert die Planung von Thesaurierung und Ausschüttung.
SteuergestaltungGeschäftsführervertrag, Mietverträge oder Darlehen müssen einem Fremdvergleich standhalten. Sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
SteuergestaltungVerträge mit Gesellschaftern, Ausschüttungen und Verrechnungskonten stehen in Prüfungen oft im Fokus. Mit sauberer Dokumentation bleibt die Prüfung auf ihren Umfang begrenzt.
BetriebsprüfungssupportVorauszahlungen und Nachzahlungen lassen sich planen. Eine Liquiditätsplanung zeigt sie rechtzeitig.
Finanzmanagement03Zum Verständnis
Vereinfachte Darstellung der gesetzlichen Fristen. Für Ihre Gesellschaft planen wir die konkreten Termine.
Die Geschäftsführung stellt den Abschluss in den ersten drei Monaten auf, kleine Gesellschaften in bis zu sechs.
Die Gesellschafter stellen den Abschluss fest und beschließen über die Verwendung des Ergebnisses.
Spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag wird der Abschluss beim Unternehmensregister offengelegt.
Im Abschlussgespräch legen wir Gehalt, Ausschüttung und Vorauszahlungen für das neue Jahr fest.
04Passende Leistungen
05Hintergrund
Allgemeine Informationen zum Rechtsstand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt. Ihr Gewinn wird mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet. Erst wenn er an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, entsteht auf deren Ebene eine zweite Steuer. Diese Trennung ist der Kern aller Gestaltungen: Was in der Gesellschaft bleibt, wird zunächst nur einmal besteuert.
Mit dem Investitionssofortprogramm sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis sie 2032 bei 10 Prozent liegt. Für Gesellschaften, die Gewinne thesaurieren, wird diese erste Ebene damit noch günstiger.
Geschäftsführervertrag, Miete für Räume, die Ihnen privat gehören, oder Darlehen an die Gesellschaft sind übliche Gestaltungen. Sie müssen klar, im Voraus vereinbart und tatsächlich so durchgeführt werden, wie es auch unter Fremden üblich wäre. Fehlt das, wertet das Finanzamt Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung. Wir prüfen bestehende Verträge und bereiten neue so vor, dass sie einer Betriebsprüfung standhalten.
Hält eine Holding die Anteile an Ihrer operativen GmbH, bleiben Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne dort im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei. So lassen sich Gewinne innerhalb der Gruppe verschieben und neu investieren, ohne dass vorher private Steuer anfällt. Für eine Organschaft, Grunderwerbsteuer und Sperrfristen gelten eigene Regeln, die wir beim Aufbau berücksichtigen.
06So arbeiten wir
Wir denken Ihre Steuern vom Ergebnis her. Strukturen entstehen, bevor Gewinne, Verkäufe oder ein Umzug sie verlangen.
Statt: Reagieren, wenn Bescheid oder Prüfung schon da sind
Eine Person kennt Ihr Unternehmen, Ihre Zahlen und Ihre Pläne und antwortet in kurzen Zyklen.
Statt: Wechselnde Sachbearbeiter für jedes neue Anliegen
Sie erhalten einen Festpreis oder eine schriftliche Honorarschätzung, bevor die Arbeit beginnt.
Statt: Abrechnung nach Aufwand, die Höhe zeigt erst die Rechnung
Ansprechpartner
Sie sprechen direkt mit dem Steuerberater, der Sie auch danach begleitet.
Wissen
Häufige Fragen
Ja. Wichtiger als die Größe ist, ob Sie Ihre Gesellschaft aktiv gestalten wollen. Gerade bei jungen Gesellschaften lassen sich viele Weichen von Anfang an richtig stellen.
Den Umfang stimmen wir im Erstgespräch ab. Ob wir Buchhaltung und Lohn selbst übernehmen oder mit Ihrem bisherigen Dienstleister zusammenarbeiten, klären wir passend zu Ihrer Gesellschaft.
Vor allem, wenn Gewinne in der Unternehmensgruppe bleiben und neu investiert werden sollen, wenn weitere Beteiligungen geplant sind oder ein Verkauf in einigen Jahren denkbar ist. Wir rechnen den Vorteil gegen die laufenden Kosten einer zweiten Gesellschaft.
Sie erhalten vor Beginn einen Festpreis oder eine schriftliche Honorarschätzung, abhängig von Umfang, Größe und Komplexität Ihrer Gesellschaft.
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir, wie Abschluss, Struktur und Verträge Ihrer Gesellschaft am besten zusammenspielen.