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Fachbeitrag · Holding und Steuergestaltung

Geschäftsführergehalt 2026: Was die Steuerreformen für Unternehmer bringen

Von Redaktion Matussek & Partners
  • Veröffentlicht
  • Aktualisiert
  • 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Beschlossen ist, dass die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinkt.
  • Bis Ende 2027 gilt eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter.
  • Steuerfreie Überstundenzuschläge sind nur geplant und helfen Gesellschaftergeschäftsführern in aller Regel nicht.
  • Je niedriger die Steuer in der GmbH, desto wichtiger wird die Frage, wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt.

Die Bundesregierung hat mehrere Änderungen auf den Weg gebracht, die Unternehmer und Geschäftsführer betreffen. Manche sind Gesetz, andere nur angekündigt. Für die Frage, wie Sie Ihr Einkommen aus der GmbH beziehen, zählt beides, aber unterschiedlich. Ein Überblick mit Stand Oktober 2026.

Beschlossen: Die Körperschaftsteuer sinkt

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm, dem der Bundesrat im Juli 2025 zugestimmt hat, sinkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten:

  • 2028: 14 Prozent
  • 2029: 13 Prozent
  • 2030: 12 Prozent
  • 2031: 11 Prozent
  • ab 2032: 10 Prozent

Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, die unverändert bleibt. Die Gesamtbelastung einer GmbH sinkt damit je nach Gemeinde von heute rund 30 Prozent auf etwa 25 Prozent.

Beschlossen: Schneller abschreiben

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung möglich, höchstens das Dreifache der linearen und maximal 30 Prozent im Jahr. Für neue rein elektrische Firmenwagen gilt eine Sonderregel mit 75 Prozent im ersten Jahr. Die Grenze für die günstige Dienstwagenbesteuerung von Elektroautos steigt auf einen Bruttolistenpreis von 100.000 Euro.

Investitionen senken so den Gewinn früher. Das verschiebt Steuern in spätere Jahre und schafft Spielraum für die Liquidität, nicht unbedingt für höhere Gehälter.

Beschlossen: 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke bleiben beim Regelsatz. Für Geschäftsführer in Gastronomie und Hotellerie bedeutet das vor allem eine verlässlichere Kalkulation.

Nur geplant: Steuerfreie Überstundenzuschläge

Die Bundesregierung will Zuschläge für Überstunden über die tarifliche oder übliche Vollzeit hinaus von der Lohnsteuer befreien. Der Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes liegt seit September 2025 vor, beschlossen ist er nicht.

Für Gesellschaftergeschäftsführer ist das ohnehin kaum ein Hebel. Wer als Gesellschafter die GmbH führt, erhält Überstundenvergütungen in aller Regel nicht steuerlich anerkannt: Die Finanzverwaltung wertet sie als verdeckte Gewinnausschüttung, weil ein Geschäftsführer seine Arbeit nicht nach Stunden schuldet. Profitieren könnten eher angestellte Fremdgeschäftsführer und Mitarbeitende.

Was das für Gehalt, Tantieme und Ausschüttung heißt

Als Gesellschaftergeschäftsführer beziehen Sie Ihr Einkommen auf drei Wegen, die unterschiedlich besteuert werden:

  • Gehalt und Tantieme mindern den Gewinn der GmbH und werden bei Ihnen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Sie müssen angemessen sein und einem Fremdvergleich standhalten. Als Richtschnur gilt ein Verhältnis von etwa 75 zu 25 zwischen festen und erfolgsabhängigen Bezügen.
  • Ausschüttungen werden zuerst in der GmbH besteuert und dann bei Ihnen mit der Abgeltungsteuer. Bei einer Holding bleiben sie dort zum größten Teil steuerfrei.
  • Thesaurierung, also Gewinn in der GmbH lassen, wird mit sinkender Körperschaftsteuer attraktiver. Gewinne, die Sie privat nicht brauchen, stehen dann mit weniger Steuerabzug für Investitionen zur Verfügung.

Die richtige Mischung hängt von Ihrem privaten Bedarf, Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihren Plänen ab, etwa einem Verkauf in einigen Jahren. Mit den sinkenden Sätzen lohnt es sich, die Aufteilung neu zu rechnen. Mehr dazu auf unserer Seite für Unternehmer und Geschäftsführer.

Fazit

Der größte Hebel für Unternehmer ist nicht die viel diskutierte Überstundenregel, sondern die sinkende Körperschaftsteuer. Wer jetzt plant, wie viel Gewinn ab 2028 in der Gesellschaft bleiben soll, und Investitionen bis Ende 2027 vorzieht, nutzt die beschlossenen Änderungen voll aus.

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