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Fachbeitrag · Wegzug und internationale Steuern

Auswandern nach Dubai: Was Sie steuerlich wissen sollten

Von Redaktion Matussek & Partners
  • Veröffentlicht
  • Aktualisiert
  • 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Auf Gehälter erheben die Emirate keine Einkommensteuer. Auf Unternehmensgewinne gilt seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent oberhalb eines Freibetrags.
  • Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es seit 2022 nicht mehr. Über ein neues wird verhandelt.
  • Wer Beteiligungen hält, muss vor dem Umzug die Wegzugsbesteuerung prüfen. Auch nach dem Umzug kann Deutschland noch Steuern verlangen.

Sonne, Sicherheit und keine Einkommensteuer auf das Gehalt: Dubai zieht seit Jahren Fachkräfte, Unternehmer und Investoren aus Deutschland an. Brutto gleich netto klingt einfach. Steuerlich ist der Umzug aber erst dann ein Gewinn, wenn auch die deutsche Seite sauber gelöst ist.

Was in den Emiraten gilt

  • Einkommensteuer: Auf Arbeitseinkommen erheben die Vereinigten Arabischen Emirate keine Einkommensteuer.
  • Körperschaftsteuer: Seit Juni 2023 gilt auf Unternehmensgewinne eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent, für Gewinne oberhalb eines Freibetrags von 375.000 Dirham. Für bestimmte Freihandelszonen gibt es Sonderregeln.
  • Umsatzsteuer: Die Mehrwertsteuer beträgt 5 Prozent.
  • Absicherung: Eine gesetzliche Renten oder Krankenversicherung für Zugezogene gibt es nicht. Krankenversicherung und Altersvorsorge organisieren Sie privat.

Kein Abkommen mit Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Emiraten ist Ende 2021 ausgelaufen. Seit 2022 gelten nur die nationalen Regeln beider Länder. Über ein neues Abkommen wird verhandelt, in Kraft ist es nicht.

Das hat Folgen: Einkünfte aus Deutschland, etwa Mieten, Dividenden einer deutschen GmbH oder ein Geschäftsführergehalt für Tätigkeit in Deutschland, bleiben hier steuerpflichtig, ohne dass ein Abkommen die Besteuerung begrenzt. Umgekehrt fehlt der Schutz, den ein Abkommen bei Streit über die Ansässigkeit bietet.

Was Deutschland nach dem Umzug noch verlangen kann

Wegzugsbesteuerung. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft gehalten hat und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, versteuert beim Wegzug den Wertzuwachs der Anteile so, als hätte er sie verkauft, obwohl kein Geld fließt. Seit 2025 gilt das auch für Fondsanteile ab 500.000 Euro Anschaffungskosten oder 1 Prozent je Fonds. Die Planung muss deshalb vor dem Umzug beginnen. Alles dazu finden Sie in unserer Auswanderungsberatung.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Deutsche Staatsangehörige, die in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, können nach § 2 AStG bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug weiter mit mehr Einkünften in Deutschland steuerpflichtig sein als andere Ausländer.

Wohnsitz und Aufenthalt. Wer in Deutschland eine Wohnung behält, die ihm jederzeit zur Verfügung steht, bleibt hier unbeschränkt steuerpflichtig. Ohne Abkommen gibt es keine Regel, die Dubai dann den Vorrang gibt.

Ihre GmbH. Führen Sie Ihre deutsche Gesellschaft künftig von Dubai aus, kann der Ort der Geschäftsleitung mit Ihnen umziehen. Dann ändert sich die Steuerpflicht der Gesellschaft selbst, im ungünstigsten Fall mit Folgen in beiden Ländern.

Gehalt und Lebenshaltung realistisch rechnen

Der Steuervorteil ist groß, aber er steht hohen Fixkosten gegenüber. Mieten in den gefragten Lagen, internationale Schulen und die private Krankenversicherung für die ganze Familie können einen erheblichen Teil des Gehalts binden. Entscheidend ist deshalb das gesamte Paket: Viele Arbeitgeber zahlen Zuschüsse für Wohnung, Schule, Krankenversicherung und Transport. Wer ohne diese Leistungen umzieht, sollte sehr genau rechnen.

Beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis erhalten Beschäftigte eine Abfindung nach Dienstjahren, die sogenannte End of Service Gratuity. Eine Altersvorsorge ersetzt sie nicht.

Checkliste vor dem Umzug

  • Beteiligungen und Fonds prüfen: Greift die Wegzugsbesteuerung, und lässt sie sich vermeiden, stunden oder in Raten zahlen?
  • Wohnsitz klären: Welche Wohnung bleibt, und wer nutzt sie?
  • Einkünfte aus Deutschland ordnen: Mieten, Dividenden, Gehälter und ihre Besteuerung ohne Abkommen.
  • Gesellschaften prüfen: Ort der Geschäftsleitung, Verträge, Geschäftsführung.
  • Absicherung aufsetzen: Private Krankenversicherung, Altersvorsorge, Rücklagen.
  • Rückkehr mitdenken: Was passiert steuerlich, wenn Sie in einigen Jahren zurückkommen?

Fazit

Dubai kann sich lohnen, für gut bezahlte Fach und Führungskräfte, Unternehmer und Investoren. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen ist die deutsche Seite aber anspruchsvoller als bei anderen Zielländern. Wer früh plant, nimmt den Steuervorteil mit, ohne dass die Wegzugsbesteuerung oder eine fortbestehende Steuerpflicht ihn wieder aufzehrt.

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