Stand 21. Oktober 2026: Das Vorhaben ist noch kein Gesetz. Ein für Oktober erwarteter Kabinettsbeschluss ist ausgeblieben, die Regierung stimmt die Einzelheiten weiter ab. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald ein Entwurf vorliegt.
Kurz gesagt
- Heute sind Gewinne aus Kryptowerten im Privatvermögen nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
- Geplant ist eine Besteuerung wie bei Aktien mit 25 Prozent Abgeltungsteuer, unabhängig von der Haltedauer.
- Ein Gesetzentwurf hat das Kabinett bisher nicht passiert. Bestandsschutz für Altbestände ist angekündigt, aber nicht bestätigt.
- Wichtig ist jetzt eine lückenlose Dokumentation, nicht hektisches Verkaufen.
Rund 8,9 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin oder andere Kryptowerte. Für sie könnte sich steuerlich einiges ändern: Das Bundesfinanzministerium will die einjährige Haltefrist abschaffen und Gewinne aus Kryptowerten künftig wie Aktiengewinne besteuern. Ein Gesetz gibt es bislang nicht. Wer investiert ist, sollte die Entwicklung trotzdem im Blick behalten.
Was heute gilt
Kryptowerte im Privatvermögen gelten steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter. Ihr Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Daraus folgen zwei Grundregeln:
- Haltedauer über einem Jahr: Der Gewinn bleibt vollständig steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe.
- Haltedauer bis zu einem Jahr: Der Gewinn unterliegt Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres gilt zusammen eine Freigrenze von 1.000 Euro. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Dieselbe Systematik gilt für Gold, Luxusuhren, Oldtimer und Kunst. Kryptowerte sind also kein Sonderfall, sondern folgen der allgemeinen Regel für Wertgegenstände im Privatvermögen.
Als Veräußerung gilt nicht nur der Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere und das Bezahlen mit Coins sind steuerlich relevante Vorgänge. Welche Einheiten zuerst verkauft wurden, bestimmt sich in der Regel nach dem Prinzip First in, First out.
Was geplant ist
Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen Kryptowerte im Privatvermögen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Die Haltefrist entfiele, Gewinne wären immer steuerpflichtig, und zwar mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Nach Medienberichten sind außerdem vorgesehen:
- Bestandsschutz: Erfasst werden sollen nur Kryptowerte, die ab 2027 angeschafft werden. Für ältere Bestände bliebe es bei der Jahresfrist. Das Ministerium hat das nicht bestätigt.
- Verlustverrechnung: Verluste aus Kryptowerten könnten mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
- Sparerpauschbetrag: Der Freibetrag von 1.000 Euro im Jahr würde auch für Kryptogewinne gelten.
Wo das Verfahren steht
Der Plan stand zunächst als Absicht im Haushaltsentwurf 2027, den das Kabinett im Juli beschlossen hat. Im September berichteten Medien über einen Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium, das Ministerium verwies darauf, dass die Ausgestaltung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werde. Ein für Mitte Oktober erwarteter Kabinettsbeschluss kam nicht zustande.
Das Vorhaben ist politisch umstritten. Eine Petition für den Erhalt der Haltefrist hat mehr als 44.000 Unterschriften gesammelt, auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen haben Kritik angemeldet. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, muss es Bundestag und Bundesrat passieren. Inhalt und Zeitpunkt können sich bis dahin noch ändern.
Wie verbreitet Kryptowerte sind
Eine repräsentative Befragung von YouGov im Auftrag der Beratungsgesellschaft BearingPoint zeigt: 12,8 Prozent der Erwachsenen in Deutschland besitzen digitale Coins, 11,4 Prozent denken über einen Einstieg nach, 67,4 Prozent schließen einen Kauf aus. Unter den 25 bis 34 Jährigen liegt die Quote bei 28,4 Prozent. Bitcoin macht rund drei Viertel der Bestände aus.
Mehr als 70 Prozent der aktiven Kryptoanleger erwarten, dass ein Wegfall der Haltefrist die Anlageklasse deutlich unattraktiver machen würde. Befürworter der Reform verweisen dagegen auf die Gleichbehandlung: Wer Aktien verkauft, zahlt unabhängig von der Haltedauer Abgeltungsteuer.
Was Anleger jetzt tun sollten
Solange kein Gesetz beschlossen ist, gilt die bestehende Rechtslage unverändert. Sinnvoll ist es trotzdem, die eigene Ausgangslage zu ordnen:
- Transaktionen vollständig sichern. Anschaffungszeitpunkte, Anschaffungskosten, Tauschvorgänge und Übertragungen zwischen Wallets sollten lückenlos dokumentiert sein. Wer Handelsplätze wechselt oder Konten schließt, verliert diese Daten schnell.
- Anschaffungszeitpunkte kennen. Welche Bestände die Jahresfrist bereits überschritten haben, ist die Grundlage jeder weiteren Überlegung, gerade wenn ein Stichtag für den Bestandsschutz kommt.
- Staking und Lending gesondert betrachten. Erträge daraus werden steuerlich eigenständig beurteilt und folgen nicht automatisch der Logik des reinen Verkaufs.
- Gewerblichkeit prüfen. Bei hoher Handelsfrequenz, Fremdkapital oder Mining kann die Grenze zum Gewerbebetrieb überschritten sein. Dann gelten andere Regeln.
Seit 2026 melden Kryptodienstleister Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern. Fehler in früheren Erklärungen lassen sich damit leichter erkennen, mehr dazu im Beitrag zur neuen Meldepflicht für Kryptowerte.
Was wir ausdrücklich nicht tun: Wir empfehlen nicht, ob und wann Sie kaufen oder verkaufen. Das ist eine Anlageentscheidung. Unsere Aufgabe ist es, die steuerlichen Folgen der Entscheidung zu beurteilen, die Sie treffen.
Fazit
Die geplante Angleichung an die Aktienbesteuerung ist noch kein Recht, und viele Fragen sind offen, allen voran der Bestandsschutz. Aktionismus ist deshalb nicht angebracht, eine saubere Dokumentation dagegen schon. Sie halten Kryptowerte und möchten Ihre Situation einordnen lassen? Sprechen Sie uns an.
