Kurz gesagt
- Anbieter von Kryptodienstleistungen melden seit 2026 Transaktionsdaten ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Die Daten werden ab 2027 automatisch zwischen den EU Staaten ausgetauscht und an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet.
- Abweichungen zwischen Meldung und Steuererklärung fallen damit leicht auf. Fehler aus Vorjahren sollten Sie jetzt prüfen lassen.
Mit dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz hat Deutschland eine EU Richtlinie umgesetzt, die als DAC8 bekannt ist. Seitdem gilt für Kryptobörsen und andere Anbieter von Kryptodienstleistungen eine Meldepflicht gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern. Für Anleger heißt das: Was bisher nur in der eigenen Steuererklärung stand, kennt das Finanzamt künftig aus einer zweiten Quelle.
Wer meldet und was
Gemeldet wird von den Anbietern, nicht von Ihnen. Erfasst sind Dienstleister, die für Kunden Kryptowerte tauschen, verwahren oder übertragen. Sie übermitteln die Daten elektronisch nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz, den das Bundesfinanzministerium im Januar 2026 bekannt gegeben hat.
Zu den Meldungen gehören die Identität des Kunden mit Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zu Käufen, Verkäufen, Tauschvorgängen und Übertragungen im Kalenderjahr.
Was mit den Daten passiert
- Ab 2026: Die Anbieter erheben die Daten für alle Transaktionen ab dem 1. Januar 2026.
- Ab 2027: Die Mitgliedstaaten tauschen die Daten erstmals automatisch untereinander aus. Damit kommen auch Meldungen ausländischer Börsen aus der EU beim deutschen Fiskus an.
- In Deutschland: Das Bundeszentralamt leitet die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter. Ein Abgleich mit den erklärten Einkünften ist damit ohne Weiteres möglich, wie das Finanzministerium Nordrhein Westfalen betont.
Auch zahlreiche Staaten außerhalb der EU haben zugesagt, nach einem vergleichbaren Standard der OECD Daten auszutauschen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Erklärungen prüfen. Gewinne aus Kryptowerten innerhalb der Jahresfrist sind steuerpflichtig. Fehlen sie in früheren Steuererklärungen, sollten Sie das klären, bevor das Finanzamt es tut.
- Richtig berichtigen. Wer einen Fehler nachträglich erkennt, muss ihn nach § 153 AO anzeigen. War der Fehler nicht nur ein Versehen, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige der richtige Weg sein. Sie wirkt aber nur, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Die Abgrenzung gehört in fachkundige Hände.
- Dokumentation vervollständigen. Anschaffungsdaten, Kosten und Übertragungen zwischen eigenen Wallets sollten Sie lückenlos nachweisen können. Die Meldung der Börse kennt nicht alle Vorgänge, das Finanzamt verlangt aber Belege für alle.
Fazit
Die Meldepflicht ändert nicht die Besteuerung, aber die Transparenz. Wer seine Kryptogeschäfte vollständig erklärt, hat nichts zu befürchten. Wer Lücken hat, sollte sie jetzt schließen, denn ab dem ersten Datenaustausch wird aus einer freiwilligen Korrektur schnell ein Ermittlungsverfahren.