Unsere Einordnung in Kürze
- Bei vermieteten Immobilien zählt die Abschreibung des Gebäudes, nicht des Grundstücks.
- Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf können als Herstellungskosten gelten.
- Ein Verkauf ist nach zehn Jahren oder bei eigener Nutzung meist steuerfrei.
In BILD gibt Sascha Matussek Tipps, wie Eigentümer und Vermieter mit Immobilien richtig Steuern sparen. Den vollständigen Bericht lesen Sie bei BILD. Hier ordnen wir die wichtigsten Stellschrauben für Sie ein.
Abschreibung richtig nutzen
Abschreiben können Sie nur den Gebäudeanteil, nicht das Grundstück. Deshalb lohnt es sich, den Kaufpreis sauber aufzuteilen. Für Wohngebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden, gelten jährlich 3 Prozent, für ältere Gebäude meist 2 Prozent. Für neue Mietwohnungen mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 ist zusätzlich eine degressive Abschreibung von 5 Prozent möglich.
Renovieren mit Blick auf die Fristen
- Die ersten drei Jahre: Übersteigen Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Gebäudekosten, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Sie wirken dann nur über die Abschreibung und nicht sofort.
- Laufende Kosten: Zinsen, Reparaturen, Verwaltung und Fahrten zur Immobilie mindern bei Vermietung die Einkünfte.
Verkauf und Struktur
Wer eine Immobilie des Privatvermögens nach mehr als zehn Jahren verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Einkommensteuer. Steuerfrei ist der Verkauf auch dann, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bei größeren Beständen kann eine vermögensverwaltende GmbH sinnvoll sein. Ob sich das für Sie rechnet, prüfen wir im Einzelfall.
