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Presse · Handelsblatt

Handelsblatt: Steuerfallen für Selbstständige

Im Gespräch Sascha MatussekSteuerberater und Geschäftsführer
  • Erschienen
  • 3 Min. Lesezeit
Online · 23. Juli 2025 · von Laura de la Motte

„Fehler in der Buchhaltung führen im schlimmsten Fall zu Steuernachzahlungen.“

Sascha Matussek bei Handelsblatt
Originalbericht bei Handelsblatt lesen

Unsere Einordnung in Kürze

  • Die meisten Nachzahlungen bei Selbstständigen entstehen nicht durch Gestaltung, sondern durch eine lückenhafte Buchhaltung.
  • Belege geordnet aufbewahren, Konten trennen und die Umsatzsteuer laufend im Blick behalten.
  • Für Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen eine Rücklage bilden.

Im Handelsblatt ging es um Steuerfallen, die Selbstständige bei ihrer Steuererklärung kennen sollten. Sascha Matussek, Steuerberater und Gründer von Matussek & Partners, ordnet dort ein, woran es in der Praxis am häufigsten scheitert. Den vollständigen Bericht lesen Sie beim Handelsblatt.

Warum die Buchhaltung entscheidet

Die Steuererklärung ist nur so gut wie die Zahlen, auf denen sie beruht. Fehlen Belege, sind private und betriebliche Ausgaben vermischt oder wird die Umsatzsteuer erst am Jahresende sortiert, kostet das Zeit und oft Geld. Fällt das bei einer Prüfung auf, kann das Finanzamt schätzen.

Unsere Einordnung

  • Belege geordnet aufbewahren: Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Eine digitale Ablage, die laufend gepflegt wird, spart am Jahresende viel Arbeit.
  • Konten trennen: Ein eigenes Geschäftskonto macht nachvollziehbar, welche Zahlungen betrieblich sind.
  • Umsatzsteuer laufend im Blick: Voranmeldungen pünktlich abgeben und prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung noch passt. Seit 2025 gilt sie bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
  • Rücklage bilden: Nach einem guten Jahr folgt oft eine Nachzahlung und dazu höhere Vorauszahlungen. Wer dafür einen festen Anteil der Einnahmen zurücklegt, bleibt liquide.

Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie, ob Ihre Belege für das laufende Jahr vollständig sind und ob Ihre Vorauszahlungen noch zu Ihrem Gewinn passen. Wenn Sie unsicher sind, sehen wir uns Ihre Buchhaltung im Erstgespräch gemeinsam an.

Rechtsstand Oktober 2026Fachlich geprüft

Hinweis: Der Originalbericht liegt bei Handelsblatt, Zitate geben wir mit Quellenangabe wieder. Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist keine Anlageberatung.

Erstgespräch

Was bedeutet das für Sie?

Allgemeine Informationen ersetzen nicht den Blick auf Ihre Situation. Im Erstgespräch ordnen wir ein, was für Sie zählt.