Unsere Einordnung in Kürze
- Ohne Steuerberater endet die Abgabefrist am 31. Juli des Folgejahres, mit Beratung haben Sie deutlich länger Zeit.
- Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag.
- Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit.
Im SPIEGEL ging es darum, worauf es kurz vor der Abgabefrist im Juli ankommt. Den vollständigen Bericht lesen Sie beim SPIEGEL. Hier ordnen wir die Fristen und Folgen für Sie ein.
Welche Frist für Sie gilt
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung selbst erstellt, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Arbeiten Sie mit einem Steuerberater, verlängert sich die Frist deutlich, in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Wer nicht verpflichtet ist und freiwillig abgibt, etwa um eine Erstattung zu bekommen, hat vier Jahre Zeit.
Was bei Verspätung droht
- Verspätungszuschlag: Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens aber 25 Euro je Monat.
- Fristverlängerung: Wer absehbar nicht fertig wird, kann vor Ablauf eine begründete Verlängerung beantragen.
- Schätzung: Bleibt die Erklärung ganz aus, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Belege bereithalten
Die meisten Belege müssen Sie nicht mehr mitschicken, aber auf Nachfrage vorlegen können. Eine geordnete Ablage über das Jahr erspart den Stress kurz vor der Frist.
